GRUNDLAGEN
Was ist ein Betriebsrat?
Der Betriebsrat ist die gesetzlich verankerte Form der Mitarbeitervertretung in Deutschland. Geregelt im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) wird er von der Belegschaft gewählt und vertritt deren Interessen gegenüber der Geschäftsführung — von Arbeitszeit über Personalmaßnahmen bis zur Einführung technischer Systeme.
Im Folgenden erfahren Sie, ab wann ein Betriebsrat gegründet werden kann, wie der Wahlprozess abläuft, welche Rechte er hat — und welche Alternativen es gibt.
GRUNDLAGEN
Voraussetzungen für eine BR-Gründung
Eine Betriebsratswahl ist in Deutschland an klare gesetzliche Vorgaben gebunden. Drei zentrale Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
5 +
Mindestens 5 wahlberechtigte Mitarbeitende, davon 3 wählbar
Rechtliche Grundlage: § 1 BetrVG
WER DARF WÄHLEN?
§ 7 BetrVG
Wahlberechtigung
-
Alle Mitarbeitenden ab 16 Jahren
-
Auch Teilzeit, Aushilfen und Werkstudierende
-
Leiharbeitnehmer ab 3 Monaten Einsatz
Ausgenommen: leitende Angestellte und Gesellschafter
WER IST WÄHLBAR?
§ 8 BetrVG
Wählbarkeit
-
Wahlberechtigte ab 18 Jahren
-
Mindestens 6 Monate Betriebszugehörigkeit
-
Auch Auszubildende und Werkstudierende erfüllen das Kriterium, sobald die Frist erreicht ist
WIE GROSS WIRD DAS GREMIUM?
§ 9 BetrVG
Gremium-Größe nach Belegschaftsstärke
5–20 Mitarbeiter
21–50 Mitarbeiter
51–100 Mitarbeiter
101–200 Mitarbeiter
201–400 Mitarbeiter
401+ MA
1 Mitglied
3 Mitglieder
5 Mitglieder
7 Mitglieder
9 Mitglieder
Staffelung weiter
FREISTELLUNGEN AB 200 ARBEITNEHMERN
§ 38 BetrVG
Ab einer Betriebsgröße von 200 Arbeitnehmern wird mindestens ein Betriebsratsmitglied vollständig von der regulären Arbeit freigestellt. Die Zahl der freigestellten Mitglieder steigt mit der Betriebsgröße. Wichtig: Bei der Berechnung der Schwelle werden auch Leiharbeitnehmer mitgezählt (BAG, 02.08.2017 – 7 ABR 51/15).

— ÜBER EMPLEMENT
Wer bin ich
Johannes Maria Haas. Ich begleite engagierte Mitarbeitende und Unternehmen dabei, ihre Interessen wirksam zu vertreten und nachhaltige Verbesserungen im Betrieb zu erreichen – vom klassischen Betriebsrat über alternative Modelle bis zur Vermittlung in sensiblen Phasen.
Mit Erfahrung, arbeitsrechtlichem Know-how und Blick für die betriebliche Praxis helfe ich Ihnen, eine Mitbestimmung im Sinne der gesamten Belegschaft und der Unternehmen zu etablieren – professionell, konstruktiv und rechtssicher.
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Betriebsrat gründen: Voraussetzungen, Ablauf & Rechte
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Voraussetzungen verstehen — wer darf wählen, wer ist wählbar
Die sieben Schritte von Einladung bis Wahlergebnis
Rechtliche Sicherheit für Initiator:innen, inklusive Kündigungsschutz
Typische Stolpersteine, die Sie kennen sollten
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Vorteile eines Betriebsrates
Betriebsrat gründen in 7 Schritten
Die Gründung eines Betriebsrats ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsplatzsicherheit in einem Unternehmen. Es gibt bestimmte Verfahren und Schritte, die erforderlich sind, um einen Betriebsrat zu gründen. Hier sind die wichtigsten Schritte, die du beachten solltest:
Bedarf prüfen
Ein Betriebsrat kann gegründet werden, wenn mindestens fünf ständig wahlberechtigte Mitarbeitende im Betrieb arbeiten – drei davon müssen wählbar sein (§ 1 BetrVG).
Versammlung einberufen
Drei wahlberechtigte Mitarbeitende (oder eine Gewerkschaft) können eine Betriebsversammlung einberufen, um den Wahlvorstand zu wählen. Eine öffentliche Einladung ist erforderlich.
Wahlvorstand wählen
Der Wahlvorstand (meist drei Personen) organisiert die Betriebsratswahl. Wird kein Vorstand gewählt, kann das Arbeitsgericht auf Antrag einen einsetzen.
Wahlausschreiben veröffentlichen
Das Wahlausschreiben informiert über Wahltermin, Fristen und Verfahren und wird gut sichtbar im Betrieb ausgehängt. Damit beginnt offiziell die Wahlphase.
Kandidaten vorschlagen
Mitarbeitende können sich als Kandidat/innen aufstellen lassen. Für gültige Vorschläge sind – je nach Betriebsgröße – Unterstützungsunterschriften nötig.
Durchführung der Wahl
Die Wahl erfolgt geheim und direkt. Es gelten das normale oder das vereinfachte Wahlverfahren. Die Stimmabgabe erfolgt vor Ort oder per Briefwahl.
Ergebnis feststellen
Nach der Auszählung verkündet der Wahlvorstand das Ergebnis. Damit steht fest, wer im Betriebsrat sitzt, und das Gremium kann seine Arbeit vorbereiten.
Leider ist die Gründung eines Betriebsrats etwas komplex. Lassen Sie sich für die Umsetzung kostenlos beraten.
Der Weg
... zum Betriebrat.
Schritt 1: Erst wird auf einer Betriebsversammlung ein Wahlvorstand gewählt. Dieser organisiert dann die eigentliche Wahl zum Betriebsrat.
Die Wahl des Wahlvorganges erfolgt in einer Betriebsversammlung. Wahlberechtigung haben alle Mitarbeiter*innen (inkl. Minijob, Studenten, etc.); Leitende Angestellte ausgenommen.
Schritt 2: Für die Wahl eines Betriebsrats findet ab einer Unternehmensgröße von 100 Mitarbeitern das normale Wahlverfahren Anwendung.
Im normalen Wahlverfahren (kommt es darauf an, wie viele Vorschlagslisten eingereicht werden) muss grundsätzlich eine Listenwahl (Verhältniswahl) durchgeführt werden.
Die Aufgaben
... eines Betriebsrates im Betrieb
Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
-
Der Betriebsrat muss für die Einhaltung von Gesetzen, Grundrechten und Arbeitsverträgen sorgen
-
Die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg und die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern
-
Die Eingliederung schwerbehinderter Menschen und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen zu fördern
-
Die Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb zu fördern;
-
Die Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern zu fördern
-
Die Beschäftigung im Betrieb zu fördern und zu sichern
-
Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern
Die Rechte im Überblick
Welche Rechte hat der Betriebsrat?
Der Betriebsrat hat als Gremium gegenüber dem Arbeitgeber verschiedene Rechte. Diese reichen vom Recht auf Auskunft über die Personalplanung über die Mitarbeit an Betriebsvereinbarungen bis hin zum aktiven Mitspracherecht bei Kündigungen. Die einzelnen Rechte des Betriebsrats und deren Tragweite sind in der Tabelle aufgeführt:
Echte Mitbestimmung
Arbeitgeber und Betriebsrat müssen sich einigen, ggf. muss die Einigungsstelle entscheiden
Widerspruchs- und Zustimmungsverweigerungsrechte
Es ist eine Zustimmung des Betriebsrates nötig. Sie darf nur aus den Gründen versagt werden, die im Gesetz genannt sind
Beratungsrechte
Der Arbeitgeber muss sich mit dem Betriebsrat beraten und seine Vorschläge berücksichtigen.
Anhörungsrechte
Der Betriebsrat darf eine Stellungnahme abgeben, die der Arbeitgeber anhören muss.
Informationsrechte
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend informieren.
Mitbestimmungsthemen
Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ist der Kernbereich der Beteiligungsrechte des Betriebsrats an Entscheidungen des Arbeitgebers. Darüber hat der Betriebsrat auch Rechte in personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
Ordnung des Betriebes
Mitbestimmung bei Verhaltensgrundsätzen (z.B. Rauchverbot) der Mitarbeiter.
Tägliche Arbeitszeit
Mitbestimmung bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage.
Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit
Mitbestimmung, bei vorübergehenden Änderungen der Arbeitszeit (z.B. Überstunden).
Auszahlung des Arbeitsentgeltes
Mitbestimmung bei Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte.
Urlaubsgrundsätze & Urlaubstage
Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Mitarbeiter.
Technische Einrichtung zur Überwachung
Mitbestimmung bei Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeiter zu überwachen.
Gesundheitsschutz
Mitbestimmung bei Reglungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und betrieblichen Gesundheitsschutz.
Betriebliche Lohngestaltung
Mitspracherecht bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und der Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung.
Akkord- und Prämiensätze
Mitbestimmung bei Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte.
Einstellung von Mitarbeitern
Zustimmung des Betriebsrates erforderlich.
Eingruppierung / Umgruppierung
Zustimmung des Betriebsrates erforderlich.
Versetzung
Zustimmung des Betriebsrates erforderlich.
Kündigung
Anhörungsrecht: Betriebsrat ist vor jeder Kündigung anzuhören, Arbeitgeber muss dabei Betriebsrat die Gründe für Kündigung mitteilen.

