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PRAXISLEITFADEN

Betriebsrat gründen — Schritt für Schritt

Sie möchten die Arbeitsbedingungen in Ihrem Betrieb aktiv mitgestalten? Hier erfahren Sie, wie die Gründung eines Betriebsrats rechtssicher abläuft, was zu beachten ist und welche Alternativen Sie kennen sollten.

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GRUNDLAGEN

Was ist ein Betriebsrat?

Der Betriebsrat ist die gesetzlich verankerte Form der Mitarbeitervertretung in Deutschland. Geregelt im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) wird er von der Belegschaft gewählt und vertritt deren Interessen gegenüber der Geschäftsführung — von Arbeitszeit über Personalmaßnahmen bis zur Einführung technischer Systeme.

Im Folgenden erfahren Sie, ab wann ein Betriebsrat gegründet werden kann, wie der Wahlprozess abläuft, welche Rechte er hat — und welche Alternativen es gibt.

GRUNDLAGEN

Voraussetzungen für eine BR-Gründung

Eine Betriebsratswahl ist in Deutschland an klare gesetzliche Vorgaben gebunden. Drei zentrale Voraussetzungen müssen erfüllt sein.

5 +

Mindestens 5 wahlberechtigte Mitarbeitende, davon 3 wählbar

Rechtliche Grundlage: § 1 BetrVG

WER DARF WÄHLEN?

§ 7 BetrVG

Wahlberechtigung

  • Alle Mitarbeitenden ab 16 Jahren

  • Auch Teilzeit, Aushilfen und Werkstudierende

  • Leiharbeitnehmer ab 3 Monaten Einsatz

Ausgenommen: leitende Angestellte und Gesellschafter

WER IST WÄHLBAR?

§ 8 BetrVG

Wählbarkeit

  • Wahlberechtigte ab 18 Jahren

  • Mindestens 6 Monate Betriebszugehörigkeit

  • Auch Auszubildende und Werkstudierende erfüllen das Kriterium, sobald die Frist erreicht ist

WIE GROSS WIRD DAS GREMIUM?

§ 9 BetrVG

Gremium-Größe nach Belegschaftsstärke

5–20 Mitarbeiter

21–50 Mitarbeiter

51–100 Mitarbeiter

101–200 Mitarbeiter

201–400 Mitarbeiter

401+ MA

1 Mitglied

3 Mitglieder

5 Mitglieder

7 Mitglieder

9 Mitglieder

Staffelung weiter

FREISTELLUNGEN AB 200 ARBEITNEHMERN

§ 38 BetrVG

Ab einer Betriebsgröße von 200 Arbeitnehmern wird mindestens ein Betriebsratsmitglied vollständig von der regulären Arbeit freigestellt. Die Zahl der freigestellten Mitglieder steigt mit der Betriebsgröße. Wichtig: Bei der Berechnung der Schwelle werden auch Leiharbeitnehmer mitgezählt (BAG, 02.08.2017 – 7 ABR 51/15).

Gründer und Geschäftsführer von Emplement Johannes Haas

— ÜBER EMPLEMENT

Wer bin ich

Johannes Maria Haas. Ich begleite engagierte Mitarbeitende und Unternehmen dabei, ihre Interessen wirksam zu vertreten und nachhaltige Verbesserungen im Betrieb zu erreichen – vom klassischen Betriebsrat über alternative Modelle bis zur Vermittlung in sensiblen Phasen.

 

Mit Erfahrung, arbeitsrechtlichem Know-how und Blick für die betriebliche Praxis helfe ich Ihnen, eine Mitbestimmung im Sinne der gesamten Belegschaft und der Unternehmen zu etablieren – professionell, konstruktiv und rechtssicher.

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Betriebsrat gründen: Voraussetzungen, Ablauf & Rechte

Der vollständige Praxisleitfaden — Schritt für Schritt zur erfolgreichen Wahl. Kompakt aufbereitet für engagierte Mitarbeitende.

Voraussetzungen verstehen — wer darf wählen, wer ist wählbar

Die sieben Schritte von Einladung bis Wahlergebnis

Rechtliche Sicherheit für Initiator:innen, inklusive Kündigungsschutz

Typische Stolpersteine, die Sie kennen sollten

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Vorteile eines Betriebsrates

Betriebsrat gründen in 7 Schritten

Die Gründung eines Betriebsrats ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsplatzsicherheit in einem Unternehmen. Es gibt bestimmte Verfahren und Schritte, die erforderlich sind, um einen Betriebsrat zu gründen. Hier sind die wichtigsten Schritte, die du beachten solltest:

Bedarf prüfen

Ein Betriebsrat kann gegründet werden, wenn mindestens fünf ständig wahlberechtigte Mitarbeitende im Betrieb arbeiten – drei davon müssen wählbar sein (§ 1 BetrVG).

Versammlung einberufen

Drei wahlberechtigte Mitarbeitende (oder eine Gewerkschaft) können eine Betriebsversammlung einberufen, um den Wahlvorstand zu wählen. Eine öffentliche Einladung ist erforderlich.

Wahlvorstand wählen

Der Wahlvorstand (meist drei Personen) organisiert die Betriebsratswahl. Wird kein Vorstand gewählt, kann das Arbeitsgericht auf Antrag einen einsetzen.

Wahlausschreiben veröffentlichen

Das Wahlausschreiben informiert über Wahltermin, Fristen und Verfahren und wird gut sichtbar im Betrieb ausgehängt. Damit beginnt offiziell die Wahlphase.

Kandidaten vorschlagen

Mitarbeitende können sich als Kandidat/innen aufstellen lassen. Für gültige Vorschläge sind – je nach Betriebsgröße – Unterstützungsunterschriften nötig.

Durchführung der Wahl

Die Wahl erfolgt geheim und direkt. Es gelten das normale oder das vereinfachte Wahlverfahren. Die Stimmabgabe erfolgt vor Ort oder per Briefwahl.

Ergebnis feststellen 

Nach der Auszählung verkündet der Wahlvorstand das Ergebnis. Damit steht fest, wer im Betriebsrat sitzt, und das Gremium kann seine Arbeit vorbereiten.

Leider ist die Gründung eines Betriebsrats etwas komplex. Lassen Sie sich für die Umsetzung kostenlos beraten.

Der Weg

... zum Betriebrat.

Schritt 1: Erst wird auf einer Betriebsversammlung ein Wahlvorstand gewählt. Dieser organisiert dann die eigentliche Wahl zum Betriebsrat.

Die Wahl des Wahlvorganges erfolgt in einer Betriebsversammlung. Wahlberechtigung haben alle Mitarbeiter*innen (inkl. Minijob, Studenten, etc.); Leitende Angestellte ausgenommen.

Schritt 2: Für die Wahl eines Betriebsrats findet ab einer Unternehmensgröße von 100 Mitarbeitern das normale Wahlverfahren Anwendung. 

Im normalen Wahlverfahren (kommt es darauf an, wie viele Vorschlagslisten eingereicht werden) muss grundsätzlich eine Listenwahl (Verhältniswahl) durchgeführt werden.​

Die Aufgaben

... eines Betriebsrates im Betrieb

Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:

  • Der Betriebsrat muss für die Einhaltung von Gesetzen, Grundrechten und Arbeitsverträgen sorgen

  • Die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern, insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg und die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern

  • Die Eingliederung schwerbehinderter Menschen und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen zu fördern

  • Die Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb zu fördern;

  • Die Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern zu fördern

  • Die Beschäftigung im Betrieb zu fördern und zu sichern

  • Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern

Die Rechte im Überblick

Welche Rechte hat der Betriebsrat?

Der Betriebsrat hat als Gremium gegenüber dem Arbeitgeber verschiedene Rechte. Diese reichen vom Recht auf Auskunft über die Personalplanung über die Mitarbeit an Betriebsvereinbarungen bis hin zum aktiven Mitspracherecht bei Kündigungen. Die einzelnen Rechte des Betriebsrats und deren Tragweite sind in der Tabelle aufgeführt:

Echte Mitbestimmung

Arbeitgeber und Betriebsrat müssen sich einigen, ggf. muss die Einigungsstelle entscheiden

Widerspruchs- und Zustimmungsverweigerungsrechte

Es ist eine Zustimmung des Betriebsrates nötig. Sie darf nur aus den Gründen versagt werden, die im Gesetz genannt sind

Beratungsrechte

Der Arbeitgeber muss sich mit dem Betriebsrat beraten und seine Vorschläge berücksichtigen.

Anhörungsrechte

Der Betriebsrat darf eine Stellungnahme abgeben, die der Arbeitgeber anhören muss.

Informationsrechte

Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend informieren.

Mitbestimmungsthemen

Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ist der Kernbereich der Beteiligungsrechte des Betriebsrats an Entscheidungen des Arbeitgebers. Darüber hat der Betriebsrat auch Rechte in personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Ordnung des Betriebes

Mitbestimmung bei Verhaltensgrundsätzen (z.B. Rauchverbot) der Mitarbeiter.

Tägliche Arbeitszeit

Mitbestimmung bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage.

Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit 

Mitbestimmung, bei vorübergehenden Änderungen der Arbeitszeit (z.B. Überstunden).

Auszahlung des Arbeitsentgeltes

Mitbestimmung bei Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte.

Urlaubsgrundsätze & Urlaubstage

Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Mitarbeiter.

Technische Einrichtung zur Überwachung

Mitbestimmung bei Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeiter zu überwachen.

Gesundheitsschutz

Mitbestimmung bei Reglungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und betrieblichen Gesundheitsschutz.

Betriebliche Lohngestaltung

Mitspracherecht bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und der Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie deren Änderung.

Akkord- und Prämiensätze

Mitbestimmung bei Festsetzung der Akkord- und Prämiensätze und vergleichbarer leistungsbezogener Entgelte.

Einstellung von Mitarbeitern

Zustimmung des Betriebsrates erforderlich.

Eingruppierung / Umgruppierung

Zustimmung des Betriebsrates erforderlich.

Versetzung

Zustimmung des Betriebsrates erforderlich.

Kündigung

Anhörungsrecht: Betriebsrat ist vor jeder Kündigung anzuhören, Arbeitgeber muss dabei Betriebsrat die Gründe für Kündigung mitteilen.

Häufige Fragen und Antworten

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