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AKUTE BR-INITIATIVE

Betriebsrat verhindern – rechtssicher und konstruktiv

Einzelne Mitarbeitende planen die Gründung eines Betriebsrats? Sie machen sich Sorgen über Spannungen in der Belegschaft, Behinderung von Innovation oder den Verlust an Flexibilität? 

Wir beraten Geschäftsführungen in genau dieser Situation und zeigen Ihnen Ihre Handlungsmöglichkeiten. Entscheidend ist, wie Sie in den nächsten Tagen vorgehen, was Sie rechtlich sagen und tun dürfen – und wie Sie dabei das Vertrauen Ihrer Belegschaft behalten.

Ein Versammlungsleiter spricht auf der Wahlversammlung für den Bertriebsrat

AUS EIGENER ERFAHRUNG

Wer bin ich?

Johannes Maria Haas. Als Geschäftsführer stand ich selbst vor dieser Situation: In meinem Unternehmen mit rund 200 Mitarbeitenden hatte sich eine kleine Gruppe zusammengetan, um einen Betriebsrat zu gründen. Mit einer rechtlich fundierten Strategie und überzeugenden Argumenten konnte ich zeigen, dass es alternative Lösungen gibt – den ganzen Ablauf habe ich in meinem Erfahrungsbericht festgehalten. 

Wenn auch in Ihrem Unternehmen erste Anzeichen für die Gründung eines Betriebsrats erkennbar sind, ist jetzt der richtige Moment zu handeln. Ich unterstütze Sie dabei, eine tragfähige Strategie zu entwickeln, die die Interessen der Mitarbeitenden ernst nimmt – und zugleich die unternehmerische Handlungsfähigkeit sichert.

KOSTENLOSE CHECKLISTE

10 Punkte zur Verhinderung eines Betriebsrats

So begegnen Sie einer Betriebsratsinitiative – Schritt für Schritt. Konflikte und Bürokratie vermeiden, mit einer durchdachten, rechtlich fundierten Strategie. 
Jetzt kostenlose Checkliste „10 Punkte zur Verhinderung eines Betriebsrats“ anfordern.

Danke fürs Einreichen! Wir senden Ihnen die Checkliste in Kürze zu.

RECHTLICHE EINORDNUNG

Betriebsrat verhindern strafbar?

Ihre Meinung zu sagen ist erlaubt — die Wahl zu behindern ist verboten. Ein schmaler Grat: Viele Arbeitgeber sind unsicher, wie sie sich im Hinblick auf eine anstehende Betriebsratswahl verhalten dürfen und welche Aussagen zum Wahlgeschehen rechtlich zulässig sind.

Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt:
Arbeitgeber sind nicht zur Neutralität gegenüber Wahlbewerbern verpflichtet.
(BAG, Beschluss vom 25.10.2017, 7 ABR 10/16)

Wie kann ein Arbeitgeber einen Betriebsrat verhindern?

Nicht direkt — eine faire Wahl dürfen Sie nicht behindern (§ 20 Abs. 2, § 119 BetrVG). Ob am Ende ein Betriebsrat steht, entscheidet die Belegschaft. Das bedeutet aber nicht, dass Sie sich neutral verhalten müssen. Was Sie als Geschäftsführung tun können, ist informieren: sachlich über Ablauf und Folgen, offen über Ihre eigene Position — und im Gespräch klären, welche Form der Beteiligung im Unternehmen eigentlich gebraucht wird. Genau hier setzen wir an. 

Wann hat ein Arbeitgeber den größten Spielraum?

Bevor der Wahlvorstand gewählt ist. Gewählt wird er auf der Versammlung, zu der eingeladen wurde — dazwischen liegen meist ein bis zwei Wochen. Mehr Zeit haben Sie in der Regel nicht. Entscheidend ist, wann Sie das tun. Wer erst auf der Versammlung zum ersten Mal davon hört, entscheidet aus dem Moment heraus. Wer vorher weiß, worum es geht, entscheidet informiert.

Kann die Belegschaft einen Betriebsrat verhindern?

Ob am Ende ein Betriebsrat steht, entscheiden allein die Mitarbeitenden. Gewählt wird der Wahlvorstand auf der Betriebsversammlung von der Mehrheit der Anwesenden (§ 17 Abs. 2 BetrVG) — findet sich diese Mehrheit nicht, ist auf dieser Versammlung kein Wahlvorstand gewählt. Endgültig ist das nicht: Drei Wahlberechtigte oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht beantragen, dass ein Wahlvorstand bestellt wird (§ 17 Abs. 4 BetrVG). Ob es so weit kommt, hängt davon ab, wie stark der Wunsch nach einer Vertretung im Betrieb tatsächlich ist.

Was das im Einzelnen heißt, zeigen diese beiden Listen:

ERLAUBT

Welchen Einfluss darf ein Arbeitgeber ausüben?

BAG, Beschluss vom 25.10.2017 — 7 ABR 10/16

  • Sympathien für bestimmte Listen oder Kandidaten bekunden

  • Sich kritisch über den Betriebsrat oder einzelne Mitglieder äußern

  • Eine alternative Liste anregen und Kandidatinnen und Kandidaten ansprechen

  • Sachlich über Ablauf und Folgen einer Betriebsratswahl informieren

  • Die eigene Position im Rahmen der Meinungsfreiheit offen vertreten

  • Wahlwerbung nicht weiterleiten — dazu besteht keine Pflicht

  • Wahlvorbereitung in der Arbeitszeit und Plakatierung zulassen

STRAFBAR

Welche Grenzen muss ein Arbeitgeber beachten?

§ 20 Abs. 2 BetrVG — Verstöße sind nach § 119 strafbar

  • Wahlräume oder Unterlagen für die Wählerliste verweigern

  • Finanzielle Vorteile oder Beförderungen anbieten

  • Nachteile androhen, etwa die Versetzung auf einen schlechteren Arbeitsplatz

  • Öffentlich behaupten, eine Liste schade dem Betrieb

  • Den Wahlvorstand aus dem Betrieb ausschließen

  • EDV-Nutzung für Wahlausschreiben und Wahlunterlagen verbieten

  • Dienstreisen am Wahltag für bestimmte Beschäftigte anordnen

  • Mit dem Wegfall liberaler Regelungen drohen

  • Erforderliche Arbeitsbefreiung für den Wahlvorstand verweigern

Sie sehen also: Sie müssen nicht neutral sein und dürfen Ihre Meinung frei kundtun. So dürfen Sie zum Beispiel auch die Nachteile eines Betriebsrats offen ansprechen. Wie Sie in dieser Phase am besten vorgehen? Das steht Schritt für Schritt in unserer kostenlosen Checkliste „10 Punkte zur Verhinderung eines Betriebsrats".

ABLAUF UND FRISTEN

Wie schnell kann ein Betriebsrat entstehen?

Die meisten Betriebsratsinitiativen kommen ohne Vorwarnung. Eine kleine Gruppe von Mitarbeitenden hat sich zusammengetan und wirbt für die Gründung, manchmal mit Unterstützung einer Gewerkschaft. Sie erfahren davon über Gespräche im Haus — oder Sie halten bereits eine Einladung zur Wahlversammlung in der Hand, Termin nächste Woche. 

Die Hürden dafür sind niedriger, als die meisten erwarten:

Wahlberechtigte genügen

Ab fünf ständigen wahlberechtigten Beschäftigten kann ein Betriebsrat gewählt werden, von denen drei wählbar sein müssen.

§ 1 BetrVG​

3

können die Wahl anstoßen

Drei Wahlberechtigte oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft laden zur Wahlversammlung ein. Eine Zustimmung brauchen sie dafür nicht.

§ 17 Abs. 3 BetrVG

jederzeit

Erstgründung möglich

Regelmäßige Betriebsratswahlen finden nur alle vier Jahre zwischen März und Mai statt. Solange kein Betriebsrat besteht, gilt dieser Zeitraum nicht.

§ 13 Abs. 1 und 3 BetrVG

TAG 0

Die Einladung hängt aus

Drei Wahlberechtigte oder eine Gewerkschaft laden ein. Die Einladung muss Ort, Zeit und Zweck nennen — eine Form oder Frist schreibt das Gesetz nicht vor. In der Praxis erfolgt sie oft so kurzfristig, dass ein Teil der Belegschaft weder teilnehmen noch sich vorher informieren kann.

1-2 WOCHEN

Der Wahlvorstand wird gewählt

Über den Wahlvorstand entscheidet die Mehrheit der Anwesenden, nicht die der Belegschaft. Hier fällt die Vorentscheidung: Ist ein Wahlvorstand aus drei Wahlberechtigten gewählt (§ 16 Abs. 1, § 17 Abs. 2 BetrVG), muss er die Betriebsratswahl unverzüglich einleiten (§ 18 Abs. 1). Bis hierhin haben Sie den größten Handlungsspielraum.

2-10 WOCHEN

Der Betriebsrat wird gewählt

Der Wahlvorstand organisiert die Wahl und setzt die Fristen. Im vereinfachten Verfahren (bis 100 Wahlberechtigte) wird eine Woche später gewählt (§ 14a Abs. 1), im regulären (ab 101) dauert es acht bis zehn Wochen — geheim und in Präsenz, online ist auch 2026 nicht zulässig.

Von den Betrieben ab fünf Beschäftigten haben rund 9 Prozent einen Betriebsrat; im Mittelstand ist die Quote seit 1996 um bis zu 25 Prozentpunkte gefallen (IAB-Betriebspanel, IW-Report 2025). Mit der Zahl der Beschäftigten steigt die Wahrscheinlichkeit allerdings deutlich — in vielen wachsenden Betrieben kommt das Thema Mitbestimmung früher oder später auf.

IHR NÄCHSTER SCHRITT

Was in Ihrer Situation möglich ist

Wahlversammlungen liegen oft so kurzfristig, dass ein großer Teil der Belegschaft gar nicht teilnehmen kann — Urlaub, Schicht, Außendienst. Eine Entscheidung, die alle betrifft, fällt dann in einem sehr kleinen Kreis, und den meisten bleibt kaum Zeit zu klären, was ein Betriebsrat für ihren Alltag konkret bedeutet.

Dabei prägt er langfristig, wie im Unternehmen kommuniziert, eingebunden und entschieden wird — und damit die gesamte Unternehmenskultur. Umso wichtiger ist, dass diese Entwicklung von Geschäftsführung und Belegschaft gemeinsam gestaltet wird.

Unsere Erfahrung zeigt: Mit strukturierter Kommunikation und gezielter Einbindung ist es schon in über 30 Fällen gelungen, moderne, unternehmensindividuelle Formen der Beteiligung zu entwickeln.

Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch und schildern Sie uns Ihre Ausgangslage. Wir nehmen uns Zeit für eine Ersteinschätzung und sprechen mit Ihnen die möglichen Handlungsoptionen durch — selbstverständlich vertraulich.

DIE TRAGWEITE

Die Nachteile eines Betriebsrats

Ein Betriebsrat erhält nach dem Betriebsverfassungsgesetz weitreichende Mitbestimmungsrechte. Was ursprünglich als vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Geschäftsleitung gedacht war, führt in der Praxis jedoch nicht selten zu Spannungen, Reibungsverlusten und Verzögerungen in Entscheidungsprozessen.

Vor allem fünf Mitbestimmungsrechte können – bei unsachgemäßer Auslegung oder strategischem Einsatz – die Agilität eines Unternehmens einschränken, Veränderungsprozesse blockieren und wirtschaftlichen Erfolg gefährden. Die Nachteile eines Betriebsrats zeigen sich dabei fast immer an denselben Stellen: mehr Prozesse, längere Entscheidungswege, gebundene Kapazitäten – insbesondere in modernen, dynamischen Unternehmensstrukturen.

01

§ 87 ABS. 1 NR. 6 § 80 ABS. 3 BETRVG

Technikfessel Betriebsrat

Neue digitale Systeme und KI-Anwendungen sind mit Betriebsrat mitbestimmungspflichtig.

​Sobald technische Systeme geeignet sind, Verhalten oder Leistung zu erfassen, müssen sie vom Betriebsrat  genehmigt werden - nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch dann, wenn diese Möglichkeit gar nicht genutzt werden soll. Auch ein normaler Rechner erfüllt die Voraussetzung, weil er registriert, wann er ein- und ausgeschaltet wird.​ Praktisch betrifft das jedes Digitalisierungsvorhaben - CRM, Zeiterfassung, Projektmanagement, Ticketsystem - und seit 2021 ausdrücklich auch Künstliche Intelligenz (§ 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG).

02

§ 99 BETRVG

Blockade bei Neueinstellungen

Neueinstellungen sind mit Betriebsrat mitbestimmungspflichtig.

Die Einstellungsmitbestimmung führt in der betrieblichen Praxis regelmäßig zu negativen Effekten, da der Betriebsrat jeder Neueinstellung zustimmen muss. Wenn der Betriebsrat neue Mitarbeiter ablehnt, blockiert das den Einstellungsprozess - bis das Arbeitsgericht entschieden hat, und das dauert meist ein Jahr. So bekommen Unternehmen die guten und auch von anderen Unternehmen begehrten Kandidaten gar nicht mehr. Das bringt erheblichen Unfrieden in die Belegschaft, verursacht signifikante Mehrkosten und gefährdet mittelfristig die Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Unternehmens.

03

Personalentwicklung unter Vorbehalt

§ 94 ABS. 2 · § 82 ABS. 2 BETRVG

Leistungsbeurteilung ist mit Betriebsrat mitbestimmungspflichtig.

Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung allgemeiner Grundsätze zur Beurteilung der Mitarbeiterleistung. Darunter fallen Beurteilungsbögen, Bewertungsskalen, Kompetenzmodelle und auch Zielvereinbarungen — alles zustimmungspflichtig, bevor es angewendet werden darf. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Einigungsstelle. Zusätzlich kann jeder Mitarbeitende auf eigenen Wunsch ein Betriebsratsmitglied zum Gespräch über seine Leistungsbeurteilung hinzuziehen. Für eine regelmäßige Mitarbeiterentwicklung in einem dynamischen Umfeld mit sich verändernden Herausforderungen stellt das oftmals eine unnötige Barriere und ist mit modernen Managementwerkzeugen schwer vereinbar.

04

§ 87 ABS. 1 NR. 2 BETRVG

Dienstpläne ohne kurzfristige Reaktion

Auch Dienstpläne unterliegen der Mitbestimmung.

Mitbestimmungspflichtig sind Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, die Pausen und die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage. Das Mitbestimmungsrecht umfasst dabei sowohl das erstmalige Aufstellen eines Dienstplans als auch jede Änderung nach seinem Inkrafttreten, auch wenn die Änderung noch so geringfügig ist. Selbst bei Eilfällen ist es nicht ausgeschlossen - das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat das 2019 ausdrücklich bestätigt. Ausnahmen gelten nur, wenn sie vorher vereinbart wurden. Dies hat zur Folge, dass keine kurzfristige Reaktion auf Kunden- oder Mitarbeiterwünsche mehr möglich ist. Bei Blockadehaltung des Betriebsrats ähnelt der Betrieb damit mehr einer Behörde als einer dynamischen Firma.

05

§ 87 ABS. 1 NR. 3 BETRVG

Überstunden nur mit Zustimmung

Überstunden sind mit Betriebsrat mitbestimmungspflichtig.

Auch hat der Betriebsrat darüber mitzuentscheiden, ob und in welchem Umfang Überstunden geleistet werden. Dieses Recht umfasst auch freiwillig geleistete Überstunden und solche, die der Arbeitgeber nicht angeordnet, sondern lediglich duldet. Das Bundesarbeitsgericht hat 2020 klargestellt: Wer von regelmäßigen Überstunden weiß und untätig bleibt, verletzt das Mitbestimmungsrecht und muss aktiv gegensteuern. Einzelne Ausnahmen zählen nicht dazu, ein Muster schon. Diese Regelung bremst engagierte Mitarbeiter aus. Anstatt Leistung zu ermöglichen, muss ein Unternehmen sie unter Umständen aktiv unterbinden.

Diese fünf Punkte sind der Grund, warum sich viele Belegschaften am Ende selbst gegen einen Betriebsrat entscheiden. Sie sind unsicher, was Sie in Ihrer Situation tun dürfen? Als Entscheidungshilfe habe ich die zehn wichtigsten Punkte  in der Checkliste „10 Punkte zur Verhinderung eines Betriebsrats" zusammengestellt.

TYPISCHE FEHLER

So verhindern Sie keinen Betriebsrat

Manche Reaktionen wirken auf den ersten Blick wie eine Lösung. Tatsächlich erhöhen sie die Aggression, verhindern Dialog und radikalisieren die Beteiligten. Schnellschüsse und fehlende Dialogbereitschaft sind oft der Grund, warum ein Betriebsrat überhaupt entsteht — selbst wenn es gute Gründe gegen die Gründung gibt.

1.

Initiatoren kündigen

„Da fackel ich gar nicht lang rum – die setze ich so schnell vor die Türe, so schnell können die gar nicht schauen.“

Die Folge: 
In aller Regel unwirksam — Kündigungsschutzklage und Solidarisierung.

2.

Initiatoren rausmobben

„Nach 6 Stunden Einzelgespräch ist denen schon klar, dass ein Betriebsrat hier einfach nicht gewünscht ist."

Die Folge: 
Vergiftetes Klima und Radikalisierung der Beteiligten.

3.

Initiatoren rauskaufen

„Denen mache ich ein Angebot, das sie nicht ablehnen können. Dann ist das Problem erledigt."

Die Folge: 
Schafft Präzedenzfälle — und löst das eigentliche Anliegen nicht.

4.

Im Affekt drohen

„Wenn ein Betriebsrat kommt, verkaufe ich die Firma / räume meinen Posten."

Die Folge: 
Beschädigt das Vertrauen nachhaltig — und stärkt oft die Initiator:innen-Gruppe.

Solche Schnellschüsse erhöhen die Eskalationsgefahr. Der bessere Weg ist, die Situation einzuordnen und gemeinsam eine durchdachte, rechtlich fundierte Strategie zu entwickeln.  

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10 Punkte zur Verhinderung eines Betriebsrats

So begegnen Sie einer Betriebsratsinitiative – Schritt für Schritt. Konflikte und Bürokratie vermeiden, mit einer durchdachten, rechtlich fundierten Strategie.

Was Sie sofort tun sollten

Was Sie unbedingt vermeiden sollten

Ihre rechtlichen Handlungsspielräume

Die typischen Eskalations-Fehler

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BLICK NACH VORNE

Es muss nicht der klassische Betriebsrat sein

Oft zeigt sich im Verlauf: Neben dem klassischen Betriebsrat gibt es alternative Formen der Mitarbeiterbeteiligung — eine strukturierte Einbindung der Belegschaft bei höherer Flexibilität und deutlich weniger Bürokratie.

BLICK NACH VORNE

Es muss nicht der klassische Betriebsrat sein

Wenn die Belegschaft mehr Mitsprache möchte, ist der Betriebsrat eine Möglichkeit — aber nicht die einzige. Laut IW-Report 2025 arbeiten bis zu 12 Prozent der Betriebe in der Privatwirtschaft mit einer alternativen Interessenvertretung: Belegschaftsausschüsse, Sprecherausschüsse, Runde Tische.

Ein Belegschaftsausschuss ist ebenfalls ein gewähltes Gremium: Die Mitarbeitenden bestimmen ihre Vertretung selbst, und diese vertritt ihre Interessen gegenüber der Geschäftsführung. Der Unterschied ist, dass die Lösung zum Unternehmen passt — nicht umgekehrt. In einer eigenen Satzung legen Sie gemeinsam mit der Belegschaft klare Spielregeln fest: worüber mitbestimmt wird, wer im Gremium sitzt und wie gewählt wird.

Welche Modelle es gibt, wie eine Satzung aufgebaut ist und wie eine Einführung abläuft, steht auf der Seite zur modernen Mitbestimmung.

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AUS DER PRAXIS

Betriebsrat verhindert — ein Erfahrungsbericht

Am 30. August um 13:02 erreichte mich die E-Mail von dem zuständigen ver.di Gewerkschaftssekretär mit dem vielversprechenden Betreff „Wahl eines Betriebsrates“. In dieser Mail lädt der Unterzeichner mit „kollegialen Grüßen“ zu einer Einladung zur Betriebsversammlung am Dienstag der Folgewoche für 8:00 Uhr morgens ein. In dieser Betriebsversammlung soll ein Wahlvorstand gewählt werden, der dann die Wahl eines Betriebsrates vorbereiten und durchführen soll. Beim Überfliegen dieser E-Mail wird es mir schummrig. Die Buchstaben verschwimmen und zahlreiche Fragen hämmern im Kopf: Was zum Teufel haben wir mit ver.di zu tun? Warum brauchen wir überhaupt einen Betriebsrat? Und warum soll die Wahl zu einer Zeit stattfinden, zu der ein Großteil der Belegschaft gar nicht anwesend ist? Die Fragen drängen sich in den Vordergrund, das laufende Meeting und alle weiteren Aufgaben des Tages rücken in den Hintergrund. Irgendwie werden die Meetings zu Ende gebracht, aber so richtig konzentrieren kann ich mich nicht mehr. Die Angst vor Klassenkampf, Innovationsfeindlichkeit und überbürdender Bürokratie fesselt mich. Auch in der Nacht finde ich keine Ruhe. Ich dreh und wende mich, aber die Ängste lassen sich nicht so einfach abschütteln. Eine nächtliche Google-Recherche ergibt, dass ich mich strafbar mache, wenn ich eine Betriebsratswahl behindere. Aber als Gründer, Unternehmer und Geschäftsführer muss ich doch etwas tun. Wenn ich die Wahl schon nicht verhindern darf, dann sollte sie zumindest zu einer Uhrzeit stattfinden bei der auch wirklich alle Mitarbeiter/innen teilnehmen können. Dieses demokratische Grundprinzip schien mir instinktiv richtig und in dieser Sache richtungsweisend. Darum rief ich am nächsten Morgen unseren „zuständigen Gewerkschaftssekretär“ an und bat die Wahl um eine Woche zu verschieben und zu einer Zeit stattfinden zu lassen an der möglichst viele Kolleginnen und Kollegen teilnehmen können. Diese Bitte wurde mir verweigert. „Wir werden die Wahl durchführen. Sie können nichts dagegen tun. Sollten Sie das nicht glauben, lassen Sie sich juristisch beraten.“ so rät es mir der Gewerkschaftssekretär und ich folge seinem Rat. Im Folgenden höre ich mir die Ratschläge von insgesamt neun Anwaltskanzleien an. Darunter große Namen wie Hogan Lovells und Taylor Wessing oder spezialisierte Kanzleien wie BUSE Rechtsanwälte, Esche Schümann Commichau oder Herr Prof. Dr. Boemke. Alle frage ich um Rat: Was soll ich tun? Ich entscheide mich für eine Kanzlei, die mir empfiehlt aktiv zu werden. Oberstes Ziel ist es eine demokratische Wahl durchführen zu lassen bei der die Kolleginnen und Kollegen über die Form der Mitbestimmung abstimmen können. Möchten sie einen Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz oder einen Belegschaftsausschuss mit einer auf uns individuell zugeschnittenen Satzung. In zahlreichen Infoveranstaltung haben sich Mitarbeiter/innen über die Vor- und Nachteile ausgetauscht und diskutiert, was die beste Lösung für unsere rund 200 Mitarbeiter/innen sei. Die Befürworter des Betriebsrates argumentierten, dass nur ein Betriebsrat die Möglichkeit hat im Konfliktfall über die Einigungsstelle eine Schlichtung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer herbeizuführen. Die Befürworter einer alternativen Mitbestimmung entgegneten, dass in Zeiten des Fachkräftemangels dieser Konfliktfall ohnehin ehr theoretischer Natur sei und wir den Fokus ehr auf den Erhalt unserer Firmenkultur setzen sollten. Gerade das positive Miteinander sei das besondere hier und das gilt es zu erhalten. Am 27. September um 13 Uhr fand dann schließlich die Betriebsversammlung statt. Alle leitenden Angestellten mussten das Gelände verlassen, um die Wahl nicht zu beeinflussen. Dann wurde abgestimmt. Befürworter und Gegner eines Betriebsrates standen sich gegenüber. Auf diese Weise wurde die Abstimmung und das Zählen der Stimmen vereinfacht. Das Ergebnis der Abstimmung erreicht mich endlich – nach einer gefühlten Ewigkeit – per SMS: Zweidrittel der Belegschaft sprach sich gegen einen Betriebsrat aus – die nötige Mehrheit für einen Wahlvorstand wurde nicht erreicht. Damit war der Weg offen für die Gründung und Wahl eines alternativen Mitarbeiterausschusses. Eifrig wurden die Wahlen dafür über ein digitales Tool geplant und durchgeführt. Laut der individuellen Satzung ist das nämlich – anders als bei einem Betriebsrat – auch digital möglich. Gerade zu Corona-Zeiten einer der Vorteile einer alternativen Mitarbeitermitbestimmung. Der Wahlkampf unter den Kollegen und das Revival von aktiver Mitbestimmung hat wahrlich ein Feuerwerk an Motivation gezündet. Und das bei jeder einzelnen Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter. Nur der Vollständigkeit sei erwähnt, dass ver.di in der Zwischenzeit auch eine eigene Wahl zu einem Wahlvorstand durchgeführt hat. Diese wurde allerdings vom Arbeitsgericht für ungültig erklärt. Die Durchführung der Betriebsratswahlen wurde daraufhin abgebrochen. Das Urteil der Richter hat mir gezeigt, dass man sich als Arbeitgeber nicht alles gefallen lassen muss. Das Mantra muss eine demokratische Wahl der Belegschaft sein. Und so kann es sein, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter irgendwann doch für einen Betriebsrat entscheiden. Auch deswegen setze ich mich mit voller Kraft dafür ein, dass unser Belegschaftsausschuss ein großer Erfolg wird. Und danach sieht es aus. Die aktuellen Zahlen interpretieren wir alle als Zeichen der gestiegenen Motivation. Konflikte werden durch die tolle Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in unserem neunköpfigen Gremium diskutiert und gelöst. Außerdem diskutieren wir, also Geschäftsführung und Belegschaftsausschuss, zunehmend strategisches und zeigen damit echte Mitgestaltung und Mitbestimmung – weit über die Rechte eines klassischen Betriebsrates hinaus. Eine echte Erfolgsgeschichte - für alle!

HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen und Antworten

Weitere Fragen? In unserer kostenlosen Checkliste „10 Punkte zur Verhinderung eines Betriebsrats" finden Sie ausführliche Antworten und konkrete Handlungsschritte für die wichtigsten Situationen.

Eine Betriebsratsinitiative im Unternehmen?

Schildern Sie uns kurz Ihre Ausgangslage. Wir nehmen uns Zeit für eine erste Einschätzung — unverbindlich und vertraulich.

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