Modernisierung der Betriebsverfassung: Was das ZAAR-Gutachten 2026 für den Mittelstand bedeutet
- Lisa Venohr
- 15. Juli
- 3 Min. Lesezeit
Ein aktuelles Gutachten der LMU-Professoren Giesen, Hartmann und Picker fordert weitreichende Reformen des Betriebsverfassungsgesetzes. Warum das für kleine und mittelständische Unternehmen relevant ist — und was schon heute möglich ist.
Im Februar 2026 hat das Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) der Ludwig-Maximilians-Universität München ein Gutachten zur „Modernisierung der Betriebsverfassung" veröffentlicht. Verfasst haben es die Professoren Richard Giesen, Felix Hartmann und Christian Picker, erschienen ist es in der Zeitschrift für Arbeitsrecht (ZFA 2026, S. 43–127). Auftraggeber ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).
Die Kerndiagnose der Autoren ist klar:
„Das Betriebsverfassungsgesetz hat sich zwar im Grundsatz bewährt, leidet aber unter erheblichen Mängeln. Es ist auf ein statisches Geschehen ausgerichtet und negiert dringend erforderliche Transformationsprozesse."
Das ist mehr als juristische Feinjustierung — es ist die Feststellung, dass ein an Großbetriebsstrukturen ausgerichtetes Gesetz mit den Realitäten moderner Unternehmen, besonders im Mittelstand, nur noch bedingt kompatibel ist.
Beteiligung ja, Bürokratie nein
Aus der Diagnose folgt eine klare Leitlinie:
„Betriebsverfassungsrechtliche Beteiligung braucht Flexibilität und Effizienz; paternalistisch motivierte Bürokratisierung diskreditiert das Anliegen des Arbeitnehmerschutzes."
Und, ebenso zentral:
„Mitbestimmungsrechte müssen effektiv und durchsetzbar sein, dürfen aber nicht als Mittel zu Blockade notwendiger unternehmerischer Gestaltungen dienen."
Zwei Sätze, die den Rahmen der gesamten Reformagenda setzen: Beteiligung soll wirksam bleiben, aber Struktur und Verfahren müssen zu den Unternehmen passen, in denen sie stattfinden.
Drei Reformvorschläge, die den Mittelstand besonders betreffen
Das Gutachten enthält rund zehn Vorschläge. Drei davon sind für Unternehmen, die über Beteiligungsformen nachdenken, besonders bemerkenswert.
1. „Maßgeschneiderte" Betriebsverfassung erleichtern (§ 3 BetrVG)
§ 3 BetrVG erlaubt bereits heute, per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung von den gesetzlichen Vorgaben abzuweichen und passgenaue Strukturen zu schaffen. In der Praxis ist die Norm aber schwer nutzbar, weil sie an einen Tarifvorbehalt gekoppelt ist. Das Gutachten schlägt vor, diesen Vorbehalt zu streichen. Für Unternehmen ohne Tarifbindung — im Mittelstand die Regel — würde das den Zugang zu einer maßgeschneiderten Betriebsverfassung deutlich öffnen.
2. Online-Wahlen ermöglichen
Das BetrVG schreibt bislang die Präsenzwahl vor; Briefwahl ist die Ausnahme. Das führt zu erheblichem organisatorischem Aufwand — besonders bei verteilten Standorten oder mobiler Arbeit. Die Autoren empfehlen, Betriebsratswahlen digital zu ermöglichen. Wer heute einen Belegschaftsausschuss aufsetzt, kann Online-Wahlen bereits in seiner Satzung vorsehen — das ist einer der praktischen Vorteile des Modells gegenüber dem klassischen Rahmen.
3. Blockade-Reflexe präzisieren (§ 87 BetrVG)
Bei zwei stark umstrittenen Mitbestimmungstatbeständen fordern die Autoren Klarstellungen. Bei der Lohngestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG) soll ausgeschlossen werden, dass die Betriebsparteien in „Kernarbeitsbeziehungen" eingreifen. Bei der Mitbestimmung an technischen Einrichtungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) soll das Mitbestimmungsrecht nur greifen, wenn tatsächlich eine Überwachungsabsicht besteht — nicht schon bei bloßer technischer Möglichkeit. Beides zielt darauf, Blockade-Positionen zurückzunehmen, die in der Praxis Unternehmen und Belegschaft gleichermaßen belasten.
Was das für den Mittelstand konkret bedeutet
Ob und wann sich Teile dieser Vorschläge in Gesetzesänderungen niederschlagen, ist offen. Politisch sind viele Punkte umstritten. Für die konkrete Praxis mittelständischer Unternehmen ergeben sich aus dem Gutachten aber drei Erkenntnisse, die schon heute tragen.
Erstens: Der wissenschaftliche Diskurs bestätigt, was in der Beratungspraxis seit Jahren beobachtbar ist — das Betriebsverfassungsgesetz in seiner heutigen Form passt nicht auf jede Betriebsrealität. Der Wunsch nach flexibleren Beteiligungsformen ist keine Umgehungshaltung, sondern eine legitime Frage nach zeitgemäßer Mitbestimmung.
Zweitens: Vieles, was auf der Reformagenda steht, ist außerhalb des BetrVG bereits umsetzbar. Modelle wie der Belegschaftsausschuss basieren auf einer individuellen Satzung, die genau die Flexibilität ermöglicht, die das Gutachten für das BetrVG anmahnt — Online-Wahlen, klare Zuständigkeiten, passgenau zugeschnittene Beteiligungstiefe.
Drittens: Für Geschäftsführungen, die sich mit alternativen Beteiligungsformen befassen, liefert das Gutachten belastbare Argumente. Nicht als Ersatz für inhaltliche Auseinandersetzung, aber als wissenschaftlich fundierte Referenz — auch gegenüber Belegschaft, Führungskräften oder externen Beratern.
Ein Signal an den Mittelstand
Das ZAAR-Gutachten ist nicht die erste Stimme, die eine Modernisierung des Betriebsverfassungsrechts fordert. Es ist aber eine besonders substanzielle. Wer als Geschäftsführung heute mit modernen Beteiligungsformen arbeitet oder sie einführen möchte, findet in dieser Studie einen zusätzlichen Bezugspunkt: Auch innerhalb des klassischen betriebsverfassungsrechtlichen Denkens gilt starre Bürokratie inzwischen als Problem — nicht als Schutz.
Wer diesen Gedanken konsequent weiterführt, landet fast unvermeidlich bei satzungsbasierten Modellen. Sie ermöglichen echte Beteiligung, ohne die Beteiligten in ein Regelwerk zu zwängen, das für ihre Unternehmensrealität nicht gemacht ist.
Sie überlegen, wie Beteiligung in Ihrem Unternehmen zeitgemäß organisiert werden kann? Wir begleiten mittelständische Geschäftsführungen bei der Einführung moderner Mitbestimmungsformen — von der ersten Einschätzung bis zur fertigen Satzung. Gespräch vereinbaren.
Lisa Venohr ist Consultant bei Emplement und berät kleine und mittelständische Unternehmen bei der Einführung moderner Mitbestimmung.

Quelle: Giesen/Hartmann/Picker, Modernisierung der Betriebsverfassung, ZFA 2026, 43–127. Das Gutachten wurde im Auftrag der BDA erstellt. → Ankündigung auf jura.lmu.de


